Für Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen sowie umfänglichen physisch- psychischen Beeinträchtigungen, die länger als vier Wochen oder häufig wiederkehrend nicht am Unterricht im Klassenverband- oder Lernverband teilhaben können aufgrund der einer schweren Mehrfachbehinderung durch den Schulweg oder durch die physischen psychischen Anforderungen während der Unterrichtszeit unzumutbar belastet werden, wird Unterricht in Form von Sonderunterricht ermöglicht.
Dieser Sonderunterricht wird im Rahmen des Krankenhausunterrichts, des Haus- oder Einzelunterrichts erteilt.
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